• TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch

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    Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.

    Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.

    Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

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  • TNr. 57 Investitionsförderung von Förderstätten für Menschen mit Behinderung

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    Der Freistaat unterstützt die Finanzierung von Förderstättenplätzen für Menschen mit Behinderung mit jährlich zuletzt 15,7 Mio. €. Die regionale Verteilung der Förderstättenplätze auf die Regierungsbezirke ist bisher sehr unterschiedlich.

    Für den zielgerichteten und bedarfsgerechten Fördermitteleinsatz sollte umgehend eine bayernweite Datengrundlage geschaffen werden. Zur Unterstützung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Bayern ist eine Planung und Steuerung durch das Sozialministerium erforderlich.

    Zudem sollte das Sozialministerium zum Bürokratieabbau umgehend Förderrichtlinien für weitere Einrichtungsarten für Menschen mit Behinderung zusammenführen und Bewilligungsstellen bündeln.

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  • TNr. 58 Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm

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    Aus Mitteln des Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ gewährte der Freistaat privaten Haushalten, denen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten eine Unterbrechung der Energieversorgung drohte, eine Härtefallhilfe.

    Im Haushalt wurden 25,5 Mio. € für die Härtefallhilfen und 4,5 Mio. € für den Vollzugsaufwand vorgesehen. Tatsächlich wurden mit 265.000 € nur 1% der vorgesehenen Mittel für Härtefallhilfen benötigt, die Vollzugskosten betrugen mit 1,4 Mio. € das Fünffache. Dieses extreme Missverhältnis zwischen ausgereichten Leistungen und Vollzugsaufwand war Folge einer unzureichenden Bedarfsermittlung. Das Nachprüfungsverfahren der Bewilligungsstelle führte in 70% der Fälle zu einer Rückforderung der bewilligten Leistungen.

    Für eine effiziente Nutzung der Haushaltsmittel sollte daher bei vergleichbaren Leistungen künftig wesentlich mehr Wert auf eine plausible und zutreffende Bedarfsermittlung sowie ein zweckmäßiges Antragsverfahren gelegt werden.

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