• TNr. 44 Rückforderung von Anwärterbezügen bei Studienabbruch

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    Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat.

    Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt.

    Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.

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  • TNr. 45 Modulbauten für die Hightech Agenda Plus

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    Im Rahmen der Hightech Agenda Plus sollten Hochschulbaumaßnahmen schnell und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierzu legte die Staatsregierung ein Sonderprogramm für Modulbauten auf, welches zum Ziel hatte, innerhalb von zwei Jahren 20 Gebäude mit einem geplanten Investitionsvolumen von 185 Mio. € zu realisieren.

    Trotz stark vereinfachter Verfahren konnten weder Terminziele noch Kostenvorteile erreicht werden. Obwohl die Gebäude lediglich zur temporären Nutzung errichtet wurden, waren sie teurer als vergleichbare staatliche Baumaßnahmen.

    Der ORH empfiehlt, das Sonderprogramm zu evaluieren mit dem Ziel, künftige vergleichbare Vorhaben zügig durchzuführen sowie insbesondere deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

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  • TNr. 54 Mieten bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften

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    Der Mieterhöhungsstopp bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2018 bis 2025 sollte verhindern, dass Mieten in den Ballungsräumen zu rasant steigen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht; gleichzeitig sind den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dadurch Mieteinnahmen von 28,7 Mio. € entgangen.

    Mit den entgangenen Mieteinnahmen hätten beispielsweise annähernd 300 zusätzliche Wohnungen auf den Weg gebracht werden können. Um ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern, sollten die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften angesichts ihrer moderaten Bestandsmieten ihre Möglichkeiten zu Mieterhöhungen wahrnehmen.

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  • TNr. 55 Kosten für Leitungsänderungen im Staatsstraßenbau

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    Dem Freistaat entgehen bei Leitungsverlegungen im Staatsstraßenbau weiterhin hohe Einnahmen. Der Landtag hatte die Staatsregierung schon 2019 ersucht, die Leitungsunternehmen an den Kosten angemessen zu beteiligen und den Vollzug an den Staatlichen Bauämtern durchzusetzen.

    Der ORH hat nun in weiteren Fällen entgangene Einnahmen festgestellt. Zudem enthielten die Planunterlagen größerer Ausbauvorhaben nur in 6 von 13 geprüften Fällen die erforderlichen Angaben zur Kostentragung für Leitungen.

    Die erneuten Feststellungen des ORH zeigen, dass die bisher vom Bauministerium ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren und verbessert werden müssen.

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  • TNr. 56 Wirtschaftlichkeitsnachweis von Anmietungen

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    Die Immobilien Freistaat Bayern wies in den Jahren 2018 bis 2022 bei mehr als einem Drittel der Anmietungen, bei denen über die Laufzeit eine Miete von über 1 Mio. € vereinbart war, die Wirtschaftlichkeit der Anmietung nicht nach. Somit fehlt für Haushaltsmittel über 148 Mio. € ein Wirtschaftlichkeitsnachweis.

    Der ORH hält es für notwendig, bei Anmietungen die Bewertung der Wirtschaftlichkeit stets transparent herzuleiten. Dem künftigen staatlichen Nutzer ist die wirtschaftlichste Unterbringungsmöglichkeit nachvollziehbar darzulegen.

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