Titelbild 2026
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Jahresbericht 2026 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

Der Bayerische Oberste Rechnungshof legt Jahresbericht 2026 vor:
Förderdickicht lichten - staatliche Aufgaben auf den Prüfstand stellen

Die Präsidentin des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), Heidrun Piwernetz, hat dem Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung den Jahresbericht 2026 vorgelegt. Der ORH fordert angesichts des enormen Stellenzuwachses und des seit 2015 deutlich gestiegenen Haushaltsvolumens eine umfassende Aufgabenkritik und kritisiert die unübersichtliche Förderlandschaft im Freistaat. Am Beispiel der geprüften Förderprogramme stellt der ORH fest: am Bedarf vorbei, zu kleinteilig, nicht aufeinander abgestimmt, unverhältnismäßig hoher Verwaltungs- und Personalaufwand. Heidrun Piwernetz: „Der Freistaat selbst hat keinen vollständigen Überblick über seine Förderprogramme. Dem ORH allein sind mehr als 400 staatliche Programme bekannt. Die Förderlandschaft ist unübersichtlich, kompliziert und teuer. Kompetenzen und Zuständigkeiten sollten gebündelt werden. Klare Regelungen statt weiter Auslegungs- und Ermessensspielräume helfen Verwaltung und Förderempfängern. Die Förderprozesse sollten standardisiert und durchgehend digitalisiert werden.“

In den Jahren 2015 bis 2024 wurden fast 40.000 Stellen in der Staatsverwaltung neu geschaffen. Rechnet man die von 2025 bis 2027 geplanten Stellen hinzu, beträgt die Steigerung sogar 45.500 Stellen. Das Haushaltsvolumen des Freistaates ist zudem seit 2015 um 50 % gestiegen. Wurde im Jahr 2015 noch mit Ausgaben von 51,1 Mrd. € geplant, waren es 2024 bereits 73,7 Mrd. € und 76,8 Mrd. € in 2025. ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz unterstreicht: „Diese Zahlen legen - auch bei Berücksichtigung allgemeiner Preissteigerungen - nahe, dass der Staat seine Aufgaben erheblich ausgeweitet hat. Dieser Trend sollte gestoppt werden. Der Staat sollte sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Dazu ist neben Ausgabendisziplin auch eine umfassende Aufgabenkritik notwendig. Sie sollte zwingender Bestandteil der aktuellen Bestrebungen der Staatsregierung zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau sein. Auch mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage und finanzielle Handlungsspielräume sollten Staatsaufgaben jedenfalls priorisiert werden.“

Außerdem hat die Staatsregierung das selbstgesteckte Ziel, die Staatsverwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren, nicht erreicht. Die Volldigitalisierung eröffnet Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Geschäftsprozesse könnten vereinfacht und - auch unter Einsatz von KI-Systemen - weitgehend automatisiert werden. Aus Sicht des ORH sollte die Digitalisierung zielgerichtet weiterverfolgt werden.

Insgesamt bestätigt der ORH der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2024 auf Basis des Haushaltsgesetzes 2024 eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Ausgewählte Daten des Haushaltsjahres 2024:

Bereinigten Einnahmen von 74,2 Mrd. € (+5,1 %) standen Ausgaben von 74,8 Mrd. € (+5,4 %) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 558,1 Mio. € aus.

Wichtige Haushaltsdaten
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Die Einzelprüfungsergebnisse des ORH.

Förderprogramme und Finanzhilfen

Für die „Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen“ standen 156 Mio. € Bundesmittel und weitere 100 Mio. € des Freistaates zur Verfügung. Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten besonders betroffen waren, sollten in den Jahren 2022 und 2023 zusätzlich zu Gas- und Strompreisbremsen des Bundes entlastet werden. Von den 256 Mio. € wurden letztlich nur 1,98 Mio. € und damit deutlich unter 1% in Anspruch genommen. Für die Abwicklung des Hilfsprogramms wurden 4,63 Mio. € ausgegeben. Auf 1 € Hilfsleistung kamen 2,34 € Abwicklungskosten. Bei künftigen Hilfsprogrammen sollten begleitende Maßnahmen sicherstellen, dass anfängliche Fehleinschätzungen rechtzeitig erkannt und notwendige Konsequenzen gezogen werden können.

Aus Mitteln des Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ gewährte der Freistaat privaten Haushalten, denen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten eine Unterbrechung der Energieversorgung drohte, eine Härtefallhilfe. Im Haushalt wurden 25,5 Mio. € für die Härtefallhilfen und 4,5 Mio. € für den Vollzugsaufwand vorgesehen. Tatsächlich wurden mit 265.000 € nur 1% der vorgesehenen Mittel für Härtefallhilfen benötigt, die Vollzugskosten betrugen mit 1,4 Mio. € das Fünffache. Dieses extreme Missverhältnis zwischen ausgereichten Leistungen und Vollzugsaufwand war Folge einer unzureichenden Bedarfsermittlung. Das Nachprüfungsverfahren der Bewilligungsstelle führte in 70% der Fälle zu einer Rückforderung der bewilligten Leistungen. Für eine effiziente Nutzung der Haushaltsmittel sollte daher bei vergleichbaren Leistungen künftig wesentlich mehr Wert auf eine plausible und zutreffende Bedarfsermittlung sowie ein zweckmäßiges Antragsverfahren gelegt werden.

Mit einem befristeten Förderprogramm sollte nach der Corona-Pandemie ein Neustart der Tourismus-Branche gefördert werden. Dafür stellte der Freistaat 28,5 Mio. € zur Verfügung. 15,1 Mio. € Fördermittel wurden ausbezahlt; die Ausgaben für die Programmabwicklung betrugen 6,4 Mio. €. Trotz umfangreicher bestehender Fördermöglichkeiten wurde ein zusätzliches Programm mit komplizierter Abwicklung aufgelegt und Doppelstrukturen in Kauf genommen; die Abwicklungskosten waren unverhältnismäßig hoch. Für eine volldigitale Abwicklung sollte künftig eine ressortübergreifend einsetzbare Plattform genutzt werden.

Der Freistaat unterstützt die Finanzierung von Förderstättenplätzen für Menschen mit Behinderung mit jährlich zuletzt 15,7 Mio. €. Die regionale Verteilung der Förderstättenplätze auf die Regierungsbezirke ist bisher sehr unterschiedlich. Für den zielgerichteten und bedarfsgerechten Fördermitteleinsatz sollte umgehend eine bayernweite Datengrundlage geschaffen werden. Zur Unterstützung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Bayern ist eine Planung und Steuerung durch das Sozialministerium erforderlich. Zudem sollte das Sozialministerium zum Bürokratieabbau umgehend Förderrichtlinien für weitere Einrichtungsarten für Menschen mit Behinderung zusammenführen und Bewilligungsstellen bündeln.

Der Freistaat fördert Investitionen kommunaler Hochbaumaßnahmen an Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren öffentlichen Einrichtungen mit jährlich über 1 Mrd. €. Der ORH stellte fest, dass die Fördersätze, die der Bemessung der Zuweisungen zugrunde liegen, uneinheitlich ermittelt wurden. Ob die Fördermittel unter diesen Umständen wirtschaftlich und effizient eingesetzt wurden, bleibt offen. Der ORH empfiehlt, das Verfahren zur Ermittlung der Fördersätze zu vereinfachen, zu standardisieren sowie zu digitalisieren und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Digitalisierung

Die Staatsregierung hat 2020 beschlossen, die Staatsverwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren. Es ist von einem jährlichen Einsparpotenzial in Milliardenhöhe auszugehen. Die Volldigitalisierung wurde bisher nicht erreicht. Der ORH empfiehlt, festgestellte Defizite zu beheben und die Digitalisierung zielgerichtet voranzutreiben.

Die Staatsregierung hat die Verarbeitung von E-Rechnungen in der Verwaltung über die letzten fünf Jahre nicht konsequent genug vorangetrieben, obwohl eine funktionsfähige, bundesweite elektronische Plattform bereitstand. Der Anteil an E‑Rechnungen lag unter 3%. Der ORH rechnet mit einem Einsparpotenzial von jährlich 3,5 Mio. €. Im Gegensatz zu Bayern haben neben dem Bund auch mehrere Länder eine verpflichtende E-Rechnung bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben. Der ORH empfiehlt, die digitale Rechnungsannahme über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zeitnah bereitzustellen und eine Verpflichtung zur E-Rechnung einzuführen.

Das derzeitige Verfahren zur Besteuerung von Renten ist ineffizient und stellt nicht sicher, dass alle Rentenbezüge vollständig und gleichmäßig besteuert werden. Angesichts des demografischen Wandels und des jährlich steigenden Besteuerungsanteils bei Renten wird der Aufwand kontinuierlich zunehmen. Der ORH empfiehlt, durch ein verbessertes digitales Verfahren die Besteuerung der Renteneinkünfte effizienter zu gestalten und damit für Rentner und Verwaltung zu vereinfachen.

Staatliches Bauen und Immobilien

Der Mieterhöhungsstopp bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2018 bis 2025 sollte verhindern, dass Mieten in den Ballungsräumen zu rasant steigen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht; gleichzeitig sind den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften dadurch Mieteinnahmen von 28,7 Mio. € entgangen. Mit den entgangenen Mieteinnahmen hätten beispielsweise annähernd 300 zusätzliche Wohnungen auf den Weg gebracht werden können. Um ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern, sollten die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften angesichts ihrer moderaten Bestandsmieten ihre Möglichkeiten zu Mieterhöhungen wahrnehmen.

Die Immobilien Freistaat Bayern wies in den Jahren 2018 bis 2022 bei mehr als einem Drittel der Anmietungen, bei denen über die Laufzeit eine Miete von über 1 Mio. € vereinbart war, die Wirtschaftlichkeit der Anmietung nicht nach. Somit fehlt für Haushaltsmittel über 148 Mio. € ein Wirtschaftlichkeitsnachweis. Der ORH hält es für notwendig, bei Anmietungen die Bewertung der Wirtschaftlichkeit stets transparent herzuleiten. Dem künftigen staatlichen Nutzer ist die wirtschaftlichste Unterbringungsmöglichkeit nachvollziehbar darzulegen.

Im Rahmen der Hightech Agenda Plus sollten Hochschulbaumaßnahmen schnell und wirtschaftlich umgesetzt werden. Hierzu legte die Staatsregierung ein Sonderprogramm für Modulbauten auf, welches zum Ziel hatte, innerhalb von zwei Jahren 20 Gebäude mit einem geplanten Investitionsvolumen von 185 Mio. € zu realisieren. Trotz stark vereinfachter Verfahren konnten weder Terminziele noch Kostenvorteile erreicht werden. Obwohl die Gebäude lediglich zur temporären Nutzung errichtet wurden, waren sie teurer als vergleichbare staatliche Baumaßnahmen. Der ORH empfiehlt, das Sonderprogramm zu evaluieren mit dem Ziel, künftige vergleichbare Vorhaben zügig durchzuführen sowie insbesondere deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Dem Freistaat entgehen bei Leitungsverlegungen im Staatsstraßenbau weiterhin hohe Einnahmen. Der Landtag hatte die Staatsregierung schon 2019 ersucht, die Leitungsunternehmen an den Kosten angemessen zu beteiligen und den Vollzug an den Staatlichen Bauämtern durchzusetzen. Der ORH hat nun in weiteren Fällen entgangene Einnahmen festgestellt. Zudem enthielten die Planunterlagen größerer Ausbauvorhaben nur in 6 von 13 geprüften Fällen die erforderlichen Angaben zur Kostentragung für Leitungen. Die erneuten Feststellungen des ORH zeigen, dass die bisher vom Bauministerium ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren und verbessert werden müssen.

Steuern und Abgaben

Zur Oktoberfestzeit richtet das Finanzamt München vor Ort eigens ein sog. „Wiesn-Finanzamt" ein. Dieses ist aus Sicht des ORH ein Beispiel für effiziente Verwaltung und die Reduzierung von Bürokratie für Steuerpflichtige, Unternehmen und Steuerverwaltung. Zudem ergaben Lohnsteuer-Außenprüfungen auf dem Oktoberfest Mehrergebnisse im Millionenbereich. Der ORH empfiehlt, Strukturen zu schaffen, um auch bei Großveranstaltungen außerhalb Münchens vergleichbare Maßnahmen ergreifen zu können.

Das Steuerausfallrisiko durch nicht erklärte Bareinnahmen wird bundesweit auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Als Kontrollinstrument der Steuerverwaltung wurde 2018 die Kassen-Nachschau eingeführt. Durch diese kann u. a. bei bargeldintensiven Betrieben die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung unangekündigt überprüft und etwaiger Steuerbetrug durch nicht erfasste Einnahmen aufgedeckt werden. Die Kassen-Nachschau wird in Bayern noch zu selten genutzt. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Finanzämtern. Der ORH empfiehlt, die Zahl der Kassen-Nachschauen deutlich zu erhöhen.

Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist als Spielbankunternehmen weitgehend steuerbefreit und muss stattdessen eine Spielbankabgabe an den Freistaat abführen. Die Spielbankgemeinden erhalten vom Freistaat einen sog. Gemeindeanteil als Ausgleich insbesondere für die entgehenden Gewerbesteuereinnahmen. Von 2009 bis 2024 erhielten die Spielbankgemeinden 146 Mio. € mehr, als ihnen Gewerbesteuereinnahmen entgangen sind. Der ORH empfiehlt, den Anteil der Spielbankgemeinden sachgerechter auszugestalten.

Hochschulen und Universitätsklinika

Für Hochschulen sind eingeworbene Drittmittel zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben zunehmend von Bedeutung. 2023 betrugen diese Mittel an allen Hochschulen in Bayern 1,6 Mrd. €. Finanzielle Risiken im Umgang mit Drittmitteln wurden von Hochschulen oft unzureichend berücksichtigt. Das Wissenschaftsministerium sollte gemeinsam mit den Hochschulen Lösungen entwickeln, wie diese Risiken minimiert werden können.

Wie andere Universitäten und Hochschulen wirbt auch die Ludwig-Maximilians-Universität München Drittmittel insbesondere für Forschungsvorhaben ein. Die Ludwig-Maximilians-Universität München wies Ende 2024 insgesamt 500 Mio. € Leistungsansprüche gegen Drittmittelgeber aus. Die kassenmäßige Verbuchung der vom ORH geprüften Drittmittelzusagen war in hohem Maße fehlerhaft, wodurch das staatliche Finanzvermögen zu hoch ausgewiesen wurde. Die LMU sollte wie angekündigt die Verbuchung der Drittmittel überprüfen und die Mängel im Prozess beseitigen.

Der Freistaat betreibt seit 2019 das Klinikum der Universität Augsburg. Das Klinikum erzielte nicht für alle erbrachten Leistungen angemessene Erlöse und wies Mängel im Forderungs- und Vertragsmanagement auf. Berichtswesen und Controlling waren unvollständig. Das Klinikum sollte alle erbrachten Leistungen in angemessener Höhe und Zeit abrechnen und vorhandene Erlöspotenziale heben. Zudem sollte das Klinikum zeitnah ein wirksames Controlling einführen.

Verwaltungsvollzug und Effizienz

Polizeibeamte mit speziellen Aufgaben oder einem erhöhten Sicherheitsrisiko erhalten neben ihrer regulären Dienstkleidung auch Sonderbekleidung. In den geprüften vier Jahren beliefen sich die Ausgaben für Sonderbekleidung auf 19,4 Mio. €. Allein bei der Einführung der polizeilichen Erkennbarkeitswesten hätte aus Sicht des ORH über 1 Mio. € eingespart werden können. Der ORH empfiehlt, die Ausstattung mit Sonderbekleidung am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Nutzergruppen auszurichten. Dies gilt sowohl für die Quantität der Sonderbekleidungssortimente als auch im Hinblick auf Qualität und Funktionalität der Artikel.

Fischotter sind in Bayern mittlerweile regional stark verbreitet und verursachen zunehmend Schäden in der Teichwirtschaft. Die staatlichen Mittel für den Ausgleich von Fischotterschäden haben sich allein von 2019 bis 2024 auf jährlich 2,3 Mio. € verdreifacht. Der ORH empfiehlt, verstärkt auf schadensmindernde Maßnahmen zu setzen. Zudem sollte die Verwaltung valide Daten erheben, um ggf. Ausnahmen vom strengen Artenschutz rechtssicher zu ermöglichen. Das Schadensausgleichsverfahren sollte zeitnah vollständig digitalisiert werden.

Der Freistaat hat 2020 bis 2022 im Bereich Heimatpflege 5 Mio. € Fördermittel an den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. ausgereicht. Dem effektiven Einsatz dieser Mittel standen jedoch zahlreiche Mängel bei der Förderabwicklung durch das Finanzministerium und das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entgegen. Der ORH empfiehlt, Vollzugsdefizite im Bereich der Heimatpflege zeitnah zu beseitigen.

Das Kompensationsverzeichnis soll die Maßnahmen enthalten, mit denen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden. Mehr als 25 Jahre nach seiner Einführung sind die Daten noch immer fehlerhaft. Bislang können weder aussagekräftige statistische Auswertungen vorgenommen werden noch können die zuständigen Behörden unterlassene Kompensationsmaßnahmen zuverlässig erkennen. Der ORH empfiehlt, die Datenbank fortzuentwickeln. Die Nutzerfreundlichkeit sollte erhöht werden, indem die zuständigen Stellen zukünftig u.a. bereits im Genehmigungsverfahren über digitale Schnittstellen die eintragungspflichtigen Flächen und die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen automatisiert und medienbruchfrei melden können. Dies würde die Effizienz des Verwaltungshandelns der verschiedenen beteiligten Behörden erhöhen.

Schließt ein angehender Beamter sein Studium nicht erfolgreich ab, sind die Anwärterbezüge grundsätzlich zurückzufordern, wenn er den Studienabbruch selbst zu vertreten hat. Tatsächlich ist die Rückforderung in diesen Fällen nicht der Regel-, sondern der Ausnahmefall: Von 24 Mio. € möglichen Rückforderungen in den Jahren 2015 bis 2020 wurden lediglich 1,7 Mio. € realisiert. Das entspricht einer Quote von weniger als einem Zehntel. Auch dort, wo Anwärterbezüge zurückgefordert worden waren, hat der ORH zahlreiche Fehler festgestellt. Der ORH empfiehlt, das Verfahren und den Vollzug bei der Rückforderung von Anwärterbezügen zu verbessern, zu vereinfachen und stärker zu automatisieren.